Jeder Hausbesitzers ist für die Trinkwasserqualität in seinem Gebäude verantwortlich. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern natürlich insbesondere auch für Ihr Mietobjekt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter gegen die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verstößt, wenn er trotz konkreter Hinweise auf Legionellen eine Untersuchung des Trinkwasser in dem Mietobjekt unterlässt und ein Mieter durch bakteriell verseuchtes Trinkwasser erkrankt (Urteil des BGH vom 06.05.15 - VIII ZR 161/14).